Vorsorge rund um Ihre Augen

Bitte wählen Sie eine der nachfolgenden Vorsorgeuntersuchungen aus.

Wichtige Früherkennung

beim Grünen Star (Glaukom)

In Bezug auf das primäre Offenwinkelglaukom ist eine prophylaktische augenärztliche Untersuchung inklusive Augendruckmessung ab dem 40. Lebensjahr mindestens einmal in drei Jahren für jeden ratsam. So kann gegebenfalls eine drucksenkende Therapie frühstmöglich eingeleitet werden.

Risikopatienten sollten noch häufiger zu Vorsorgeuntersuchungen erscheinen. Patienten, welche in der Vergangenheit eine Prellung oder andere Verletzung des Auges erlitten haben, sollten auch noch Jahre später regelmäßig einmal pro Jahr den Augendruck überprüfen lassen, da es durch eine solche Verletzung zum Sekundärglaukom kommen kann. Bei 5 bis 10 % aller Menschen führt eine längere Behandlung mit kortisonhaltigen Augentropfen oder anderen kortisonhaltigen Medikamenten zum so genannten Kortisonglaukom als Sonderform eines Sekundärglaukoms. Daher sollten sich entsprechende Patienten einer Augendruckkontrolle unterziehen.

Es ist davon auszugehen, dass jedes Glaukom unbehandelt zur Erblindung des betroffenen Auges führt.

Ein bereits eingetretender Gesichtsfeldschaden lässt sich auch bei intensiver Therapie nicht mehr beheben.

Beim primären Offenwinkelglaukom handelt es sich um einen chronischen Krankheitsprozess, der eher langsam verläuft und zwar bis zu Jahren oder sogar Jahrzehnten. Der Prozess kann durch entsprechende Therapie gestoppt oder verlangsamt werden.

Das akute Glaukom führt unbehandelt meist zur schnellen Erblindung. Rechtzeitig erkannt und adäquat behandelt hat es eine sehr gute Prognose. Trotz rechtzeitiger Behandlung des kongenitalen Glaukoms bleibt häufig ein partieller Schaden mit Herabsetzung der Sehschärfe zurück, während eine vollständige Erblindung meistens verhindert werden kann. Die Prognose eines Sekundärglaukoms ist abhängig von der zugrundeliegenden Erkrankung.

Mehr zu den Glaukom-Operationen.

Gefährdete Netzhaut beim Diabetiker

Regelmäßige Augenkontrollen notwendig

Erst seit 1857 das Insulin entdeckt wurde, ist der Diabetes behandelbar. Seit dieer Zeit nehmen aber leider die Folge-Erkrankungen zu (früher starben die Diabetiker so schnell an ihrer Krankheit, dass es nicht zu Folgeerkrankungen kommen konnte).

Dazu gehört vor allem die Schädigung der Netzhaut, es kommt bei 60 % der Diabetiker nach ca.

15 Jahren zu Mikroblutungen, Einlagerungen und Gefäßneubildungen bis hin zur Netzhautablösung. Mit modernen medizinischen Lasergeräten kann die Netzhautveränderung im Frühstadium verschweißt, und so ein Fortschreiten bis zur Erblindung verhindert werden. Voraussetzung ist hierfür eine regelmäßige Kontrolle des Augenhintergrundes.

Bildschirmarbeitsplatz

Untersuchungen gemäß des berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes G37 bzw. des § 6 der Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung

Die Anforderungen an die menschliche Fähigkeit zur Aufnahme wie auch zur Verarbeitung und Ausgabe von Daten nehmen heute permanet zu, dies gilt speziell für die Arbeit vorm Bildschirm. Um die Überanstrengung der Augen zu vermeiden, müssen am Bildschirm-Arbeitsplatz spezielle Voraussetzungen erfüllt werden.

Der Ausschuss „Arbeitsmedizin“ der Verwaltungsberufsgenossenschaft, dem auch Augenärzte beratend angehören, hat verschiedene Sicherheitsregeln zur Ergonomie des Bildschirm-Arbeitsplatzes sowie Richtlinien zur

Vorsorgeuntersuchung von Beschäftigten an Bildschirm-Arbeitsplätzen („Grundsatz G 37“) erlassen, die die entsprechende EG- Rahmenrichtlinie ergänzen. Entsprechend diesen Richtlinien sind alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, sämtliche Arbeitnehmer, die einer Bildschirmarbeit nachgehen alle fünf Jahre, ab dem 40. Lebensjahr alle drei Jahre untersuchen zu lassen.

Diese Untersuchungen sowie eine eventuell verordnete Bildschirm-Arbeitsplatz-Brille werden nicht von den Krankenkassen, sondern vom Arbeitgeber bezahlt.

Führerscheingutachten

Mit großem Untersuchungsumfang

In unserer Praxis können Sie gerne Führerscheingutachten für Personenbeförderung, Motorrad-, Personen- und Lastwagen, Sportboote sowie für private Pilotenlizenzen durchführen lassen.

Außerdem können Gutachten beim Vorhandensein einer hochgradigen Sehbehinderung oder Blindheit erstellt werden.

Der Untersuchungsumfang bei Gutachten ist größer als bei einer normalen augenärztlichen Kontrolle, da zusätzliche Untersuchungen wie die Prüfung des Gesichtsfelds, des Stereo-, Farben- sowie Dämmerungssehens und eine eventuelle Weitstellung der Pupillen mit Augentropfen durchgeführt werden müssen.